Haftpflicht: Der geliehene Traktor im Straßengraben

Das Oberlandesgericht Hamm hatte beim vorliegenden Rechtsstreit über eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Gewahrsamsschäden zu entscheiden. Der Fahrer eines geliehnen Traktors hatte nach dem Überfahren eines Schlagloches zurück geblickt und hierbei das Lenkrad verrissen. So kam er von der Straße ab und landete im Graben.

Die Richter entschieden, dass kein Betriebsschaden vorliegt, wenn ein geliehener Traktor wegen eines Fahrfehlers instabil wird, deshalb in einen Graben stürzt und dabei beschädigt wird. Es handele sich eindeutig um einen ersatzpflichtigen Gewahrsamsschaden, da der Fahrer durch ein plötzliches Ereignis von der Straße abkam. Ein Bedienungsfehler liegt hierbei aber nicht vor. Das Gericht gab damit der Klage des Versicherungsnehmers wegen Schadensregulierung gegen den Versicherer statt.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Recht News