Der Fahrzeuglenker blickte nach dem Überfahren eines Schlagloches zurück, verriss dadurch das Lenkrad und kam von der Straße ab.
Es ist kein Betriebsschaden, wenn ein geliehener Traktor wegen eines Fahrfehlers instabil wird und deshalb in einen Graben stürzt und beschädigt wird.
Eindeutig ist ein ersatzpflichtiger Gewahrsamsschaden gegeben, da der Fahrzeuglenker durch ein plötzliches Ereignis von der Straße abgekommen ist – ein Bedienungsfehler liegt hierbei nicht vor.
Diesem Urteil liegt eine Haftpflichtversicherung mit einem Einschluss von Gewahrsamsschäden zu Grunde.
Der Klage des VN wegen Schadenregulierung seitens des VR wurde vom OLG Hamm stattgegeben.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/06) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Es ist kein Betriebsschaden, wenn ein geliehener Traktor wegen eines Fahrfehlers instabil wird und deshalb in einen Graben stürzt und beschädigt wird.
Eindeutig ist ein ersatzpflichtiger Gewahrsamsschaden gegeben, da der Fahrzeuglenker durch ein plötzliches Ereignis von der Straße abgekommen ist – ein Bedienungsfehler liegt hierbei nicht vor.
Diesem Urteil liegt eine Haftpflichtversicherung mit einem Einschluss von Gewahrsamsschäden zu Grunde.
Der Klage des VN wegen Schadenregulierung seitens des VR wurde vom OLG Hamm stattgegeben.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/06) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert