Haftpflicht: Bedienungsfehler ausgeschlossen

Diesem Urteil liegt eine Haftpflichtversicherung mit einem Einschluss von Gewahrsamsschäden zugrunde. Der Fahrzeuglenker blickte nach dem Überfahren eines Schlagloches zurück, verriss dadurch das Lenkrad und kam von der Straße ab.

Es ist kein Betriebsschaden, wenn ein geliehener Traktor, wegen eines Fahrfehlers instabil wird und deshalb in einen Graben stürzt und beschädigt wird.

Ein ersatzpflichtiger Gewahrsamsschaden ist gegeben, weil der Fahrzeuglenker durch ein plötzliches Ereignis von der Straße abgekommen ist - ein Bedienungsfehler liegt nicht vor.


Der Klage des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer wurde vom Oberlandesgericht Hamm stattgegeben.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/45) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild:© Gerd Altmann/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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