Haftpflicht: Allmählichkeitsschäden sind mitversichert

Diese bekannte AHB-Ausschlussklausel hat das Gericht als unzulässig erkannt und damit den Versicherern jegliche Möglichkeiten für (laut. Urteilsbegründung) Willkürentscheidungen genommen.

Der Ausschluss von so genannten Allmählichkeitsschäden sei für den Kunden eigentlich nicht erkennbar.

Dem Versicherungsnehmer wurde vom Oberlandesgericht Nünberg Recht zugesprochen und der Versicherer zur Zahlung verpflichtet.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/13) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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