Gutachter haftet nicht dem Auftraggeber

Aufgrund eines falschen Sachverständigengutachtens, das für den Tod des Versicherten den Arzt verantwortlich machte, verweigerte der Versicherer den Begünstigten die Leistung und lehnte auch die Erstattung von zusätzlich Kosten ab. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass diese Kosten nun vom Gutachter übernommen werden müssen und verpflichtete diesen zum Schadenersatz. Laut dem Bund der Versicherten schützt dieses "Haftungsurteil" vor möglichen Gefälligkeitsgutachten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/23) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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