Gesetzliche Krankenversicherung: Schwerhörige – Hörgeräte und weitere Hilfsmittel (BSozG)

In diesem Fall beantragte ein Kassenpatient die Übernahme einer Lichtsignalanlage, da er aufgrund seiner schweren Hörschädigung die Klingel trotz Hörgerät nicht wahrnahm – die KV lehnte ab.

Das BSozG jedoch sah die Notwendigkeit zum Ersatz der Anlage gegeben und verurteilte die Kasse zur Zahlung.
Die Klage vor dem BSozG wurde zugunsten des Versicherten entschieden!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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