In diesem Fall beantragte ein Kassenpatient die Übernahme einer Lichtsignalanlage, da er aufgrund seiner schweren Hörschädigung die Klingel trotz Hörgerät nicht wahrnahm – die KV lehnte ab.
Das BSozG jedoch sah die Notwendigkeit zum Ersatz der Anlage gegeben und verurteilte die Kasse zur Zahlung.
Die Klage vor dem BSozG wurde zugunsten des Versicherten entschieden!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Das BSozG jedoch sah die Notwendigkeit zum Ersatz der Anlage gegeben und verurteilte die Kasse zur Zahlung.
Die Klage vor dem BSozG wurde zugunsten des Versicherten entschieden!
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert