GebäudeVersicherung: Quotelung im Leistungsfall nicht zulässig

Begeht der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung, die gemäß § 28 Abs. 2 VVG n. F. zu einer (teilweisen) Leistungsverweigerung des Versicherers (VR) führen kann, darf sich der VR nicht auf diese Möglichkeit berufen, wenn die Versicherungsbedingungen nach VVG a. F. keine Vereinbarung über (teilweise) Leistungsfreiheiten des VR beinhalten.

Das Landgericht Köln ließ in diesem Fall, eine Leistungsverschlechterung nach neuem VVG nicht zu und verurteilte den VR zur Erstattung der einbehaltenen Leistungskürzung.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/20) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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