Hier verkaufte eine Erbengemeinschaft ein Gebäude, der Käufer übernahm den bestehenden Versicherungsvertrag und wurde somit neuer Versicherungsnehmer (VN). Er bezog das gekaufte Haus, wege geplanter Umbauarbeiten jedoch nicht sofort und ließ es leer stehen.
Eine Klausel im Versicherungsvertrag besagte, dass die Wasser führenden Anlagen bei einem Leerstand sicherheitshalber entleert werden müssen. Im Januar 2006 löste sich eine Muffe an der Kaltwasserleitung und das ausgetretene Leitungswasser verursachte einen Durchfeuchtungsschaden von rund 100.000 Euro. Der Versicherer (VR) lehnte aufgrund Obliegenheitsverletzung und Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften den Schaden ab.
Die Klage des VN auf Versicherungsleistung wurde vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/51) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Eine Klausel im Versicherungsvertrag besagte, dass die Wasser führenden Anlagen bei einem Leerstand sicherheitshalber entleert werden müssen. Im Januar 2006 löste sich eine Muffe an der Kaltwasserleitung und das ausgetretene Leitungswasser verursachte einen Durchfeuchtungsschaden von rund 100.000 Euro. Der Versicherer (VR) lehnte aufgrund Obliegenheitsverletzung und Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften den Schaden ab.
Die Klage des VN auf Versicherungsleistung wurde vom Oberlandesgericht Celle abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/51) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert