Lässt der Versicherer (VR) die Summenermittlung für Gebäude den Versicherungsnehmer (VN) selbst übernehmen, ohne ihn auf die Schwierigkeiten ohne sachverständiges Know-how hinzuweisen, und erklärt der VR seinem VN bei Antragsstellung nicht die Nachteile einer Unterversicherung im Schadensfalle, so hat der VR seine Beratungspflichten nicht erfüllt.
Dies bedeutet im Schadensfall, dass der VR den VN keine Leistungskürzungen wegen einer Unterversicherung vornehmen kann. Die einzige Auszahlungskürzung kann darin bestehen, dass dem VN die anteiligen Prämien einer korrekten Versicherungssumme verrechnet werden.
Der Bundesgrichtshof verurteilte den VR zur vollständigen Leistungspflicht aufgrund Beratungsverschuldens.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Dies bedeutet im Schadensfall, dass der VR den VN keine Leistungskürzungen wegen einer Unterversicherung vornehmen kann. Die einzige Auszahlungskürzung kann darin bestehen, dass dem VN die anteiligen Prämien einer korrekten Versicherungssumme verrechnet werden.
Der Bundesgrichtshof verurteilte den VR zur vollständigen Leistungspflicht aufgrund Beratungsverschuldens.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert