Gebäude-Versicherung: Quotelung – Leitungswasserschaden durch Frost (LG Bonn)

Wegen Umbaumaßnahmen war das versicherte Gebäude über die Wintermonate unbewohnt. Zuerst wurden die Wasserleitungen entleert und nach Wiederinbetriebnahme der Heizanlage nicht nochmals entleert.

Aufgrund eines entstandenen Frostschadens, kürzte der VR die Leistungen um 50 %, da ein Mitverschulden des VN gegeben war, weil er nicht nochmals kontrollierte, ob die Leitungen durch die beauftragten Firmen wieder ordnungsgemäß entleert worden waren.

Das LG bestätigte die Ansicht des VR und hielt die Quotelung für angemessen!

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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