Gebäude-Versicherung: Aufgestautes Wasser auf Gebäudeflächen – Elementar? (OLG Karlsruhe)

740px 535px
Das Elementarereignis der Überschwemmung ist nach den allgemeinen VGB dann gegeben, wenn sich erhebliche Wassermengen auf dem Gelände befinden. Eine totale Überflutung des Grundstücks muss nicht vorliegen.

In diesem Fall wurde ein Lichtschacht, also eine Gebäudefläche, durch starken Regen geflutet, weil der ordnungsgemäße Wasserablauf nicht funktionierte. Dies stellt jedoch keine Überschwemmung im Sinne der VGB dar.



Das OLG Karlsruhe wies die Klage des VN auf Leistung zurück!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/18) können Sie bei unserer Versicherungs-
und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73
oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des
Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).


Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News