Nach einem Leitungswasserschaden reichte der VN seinem VR Sanierungsrechnungen ein, die nach Prüfung durch den VR mehrere Posten enthielten, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Schaden standen.
Der VR verweigerte die Gesamtleistung aufgrund arglistiger Täuschung des VN.
Das OLG bestätigte die Position des VR und wies die Klage des VN ab!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/33) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann /
Der VR verweigerte die Gesamtleistung aufgrund arglistiger Täuschung des VN.
Das OLG bestätigte die Position des VR und wies die Klage des VN ab!
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Bild: © Gerd Altmann /
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert