Führerschein bleibt trotz Rotlichtverstoß OLG-Dresden

Nach überfahren einer roten Ampel ist in der Regel mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen.
Jedoch wird kein Fahrverbot verhängt, wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Dritte gefährdet oder geschädigt worden sind. Damit entschied das Oberlandesgericht Dresden zu Gunsten des Autofahrers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/31) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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