Die AUB 2000 sowie vergleichbare Bedingungsfassungen enthalten keinen klaren Hinweis auf die zu beachtenden Invaliditätsfrist von 15 Monaten zur ärztlichen Feststellung. Gegen dem im Inhaltsverzeichnis unter "Was ist nach einem Unfall zu beachten?" aufgeführte Punkt, hegt das Oberlandesgericht Hamm Bedenken. Der Grund: Es bestehen Zweifel, ob die hier nicht ersichtliche Invaliditätsfrist mit dem Transparenzgebot nach § 307 BGB in Einklang steht. Danach ist der Verwender von AGBs zu einr möglichst klaren Darstellung verpflichtet.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Foto: Sven Brentrup/
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Autor(en): Versicherungsmagazin