Feuerversicherung: Eigenbrandstiftung nachweisen

Der Versicherer (VR) hat den Beweis, dass der Versicherunsgnehmer (VN) einen Hausbrand selbst oder durch eine dritte Person herbeigeführt hat, erbracht, wenn nachgewiesen werden kann, dass:


  • eine außergewöhnliche Brandlegung - Brandherde an mehreren Stellen des Hauses - sowie Brandbeschleuniger verwendet wurden
  • sich ein Hund zum Zeitpunkt der Brandlegung auf dem Grundstück befand
  • keine Einbruchspuren zu finden sind
  • keine Entlastung des VN durch seine Aussage herbeigeführt werden kann
  • der VN in schweren finanziellen Nöten gewesen ist


Es ist in solchen Fällen auch unerheblich, dass der VN und seine Ehefrau strafrechtlich nicht belangt werden konnten.

Das Kammergericht Berlin vertrat hier die Ansicht des VR und entschied gegen den VN.

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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