Feuer-Versicherung: Obliegenheitsverletzung bei mehreren VN (BGH)

Mehrere VN hatten eine Gebäudeversicherung beim VR, in der eine Vereinbarung nach § 20 Nr. 1d VGB 88 getroffen wurde, dass der VN im Schadensfall erst auf Verlangen des VR Auskunft über den Schadenverlauf zu erteilen hat.

Unterhalten mehrere VN eine Versicherung für ein einheitliches Risiko, besteht auch hier nur ein einziger Anspruch auf Versicherungsleistung. Verletzt auch nur einer der VN eine Obliegenheit, so müssen sich die anderen VN dies zurechnen lassen.



Die Klage des VN wurde vom BGH zurückgewiesen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/48) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News