Nach einem Brandschaden legte der Versicherungsnehmer (VN) dem vom Versicherer (VR) beauftragen Gutachter teilweise falsche Belege des Schadens vor.
Der VR verweigerte nach Kenntnis dieser Umstände die gesamten Leistungen und berief sich hierbei auf die arglistige Täuschung des VN gegenüber dem Gutachter, der als Wissensklärungsvertreter beauftragt war.
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) gab der Ansicht des VR Recht, dass falsche Angaben des VN und somit eine falsche Darstellung des Schadensfalles eine arglistige Täuschung des VR sind.
Das OLG bestätigte die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung des VN.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/31) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Der VR verweigerte nach Kenntnis dieser Umstände die gesamten Leistungen und berief sich hierbei auf die arglistige Täuschung des VN gegenüber dem Gutachter, der als Wissensklärungsvertreter beauftragt war.
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) gab der Ansicht des VR Recht, dass falsche Angaben des VN und somit eine falsche Darstellung des Schadensfalles eine arglistige Täuschung des VR sind.
Das OLG bestätigte die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung des VN.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de