Ein Versicherungsnehmer beauftragte eine Bautenschutzfirma mit Stemm- und Sanierungsarbeiten, um die Ursache für einen möglichen Wasserrohrbruch zu finden. Der Anlass hierfür waren Feuchtigkeitsschäden am versicherten Gebäude. Im Vorfeld hatte er von einem Mitarbeiter des Versicherers das OK bekommen, dass Fehlersuchkosten übernommen würden. Aufgrund dessen muss die Gesellschaft nach Auffassung des Landgerichts Köln auch Mehrkosten einer weiteren Fehlersuche in vollem Umfange tragen. Das gelte selbst dann, wenn die wirkliche Ursache eigentlich nicht versichert ist. Durch die Zusage des Mitarbeiters sei der Versicherungsschutz „konkludent“ erweitert worden.
Autor(en): Versicherungsmagazin