Arbeitgeber, die Ihren Beschäftigten vollgezillmerte Direktversicherungen anstelle von Lohn zusagen, benachteiligen unter Umständen ihre Arbeitnehmer unangemessen nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch, was zu einer späteren Aufstockung der getroffenen Zusage führt.
Grundsätzlich verstößt die (volle) Zillmerung jedoch nicht gegen das bestehende Wertgleichheitsgebot nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Betriebsrentengesetz. Wenn die vertragliche Kostenverteilung über fünf Jahre angelegt ist, liegt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Benachteiligung und somit auch kein Augleichsanspruch vor.
Das BAG regelte hier klar die Risiken des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlungen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Grundsätzlich verstößt die (volle) Zillmerung jedoch nicht gegen das bestehende Wertgleichheitsgebot nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Betriebsrentengesetz. Wenn die vertragliche Kostenverteilung über fünf Jahre angelegt ist, liegt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Benachteiligung und somit auch kein Augleichsanspruch vor.
Das BAG regelte hier klar die Risiken des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlungen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): versicherungsmagazin.de