Der Versicherungsnehmer hat durch die einmalige Zahlung einer bestimmten Versicherungssumme, mit Erhalt des Versicherungsscheins das Recht erworben, zu entscheiden, ob er sein angelegtes Kapital nach Vertragsende in Form eines Einmalbeitrages oder in monatlicher Rente erstattet bekommen will.
Lässt er sich jedoch nach Ende der Vertragslaufzeit sofort einen Einmalbetrag auszahlen, hat der Versicherer durch die Auszahlung des zugesicherten Betrages sein Soll erfüllt. Der Versicherungsnehmer hat ab diesem Zeitpunkt keine Forderungsrechte mehr.
Da der Versicherer die AGB-Bestimmungen eingehalten hat, entschied das Oberlandesgricht Düsseldorf gegen die Klage des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert