Direktversicherung: Insolvenzsicher?

Durch einen Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber, ging aufgrund einer Insolvenz auch ein Arbeitsverhältnis über - ein rechtliches Ausscheiden des Arbeitnehmers ist somit nicht gegeben.


Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Arbeitgebers versuchte die für den Arbeitnehmer abgeschlossene Direktversicherung zur Insolvenzmasse heranzuziehen, dies blieb jedoch erfolglos.


Das Bundesarbeitsgericht lehnte das Begehren des Insolvenzverwalters ab.


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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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