Durch einen Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitgeber, ging aufgrund einer Insolvenz auch ein Arbeitsverhältnis über - ein rechtliches Ausscheiden des Arbeitnehmers ist somit nicht gegeben.
Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Arbeitgebers versuchte die für den Arbeitnehmer abgeschlossene Direktversicherung zur Insolvenzmasse heranzuziehen, dies blieb jedoch erfolglos.
Das Bundesarbeitsgericht lehnte das Begehren des Insolvenzverwalters ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild:© Gerd Altmann/
Der Insolvenzverwalter des ehemaligen Arbeitgebers versuchte die für den Arbeitnehmer abgeschlossene Direktversicherung zur Insolvenzmasse heranzuziehen, dies blieb jedoch erfolglos.
Das Bundesarbeitsgericht lehnte das Begehren des Insolvenzverwalters ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/47) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): versicherungsmagazin.de