Der Koch, der nichts mehr schmecken konnte

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Ein Koch mit einem eigenen Pensionsbetrieb verlor im Laufe von mehreren Jahren schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn.

Da er seine Einkünfte nicht nur durch die Koch-Tätigkeiten erzielte, konnte eine Berufsunfähigkeit (BU) nicht sicher nachgewiesen werden. Die Beweispflicht für eine eingetretene BU liegt beim Versicherungsnehmer.

Nachdem eine mindestens 50-prozentige BU nicht nachgewiesen wurde, blieb die Klage vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolglos.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/26) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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