Check24-Urteil: BVK sehr zufrieden

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Auf ganzer Linie bestätigt sieht sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) von der Berufungsentscheidung des 29. Senats am Oberlandesgericht München im Rechtsstreit mit dem Vergleichsportal Check24. Man habe einen "wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz errungen", so der BVK in einer Pressemeldung. Das Portal hingegen sieht sein Geschäftsmodell im Kern bestätigt.

Wie der BVK mitteilt, muss nach der richterlichen Entscheidung Check24 nun vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher. Zudem müsse die Plattform deutlich mehr Informationen über den jeweiligen Kunden und dessen Bedürfnisse einholen und sich bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleiche, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiere.

Check24 sieht nur Nachbesserungsbedarf
"Das Check24-Geschäftsmodell wurde auch in der 2. Instanz vom OLG im Kern bestätigt", heißt es auf Nachfrage bei dem Vergleichsportal. Da das Urteil nicht vorliege, werde man es zunächst einmal prüfen. Es ergebe sich aus heutiger Sicht lediglich Nachbesserungsbedarf bei der Darstellung einzelner Fragen etwa zur Hausrat- und PHV-Versicherung sowie bei der Darstellung der Erstinformation. "Sollte das Urteil rechtskräftig werden, werden wir die Änderungen natürlich adressieren", so ein Pressesprecher.

"Es ist wichtig, dass - wie im stationären Vertrieb - auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan", so BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Oberlandesgericht München sei der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.

Der Vermittlerverband geht davon aus, dass das Urteil insbesondere die Online-Anbieter zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken zwingen werde.

Der Rechtsstreit

Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 Klage erhoben. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Internetportal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München () vom 13. Juli 2016, das Gericht hatte der Klage wegen unlauterem Wettbewerb teilweise stattgegeben (Az. 37 O15268/15), legten beide Parteien Berufung ein. Deswegen wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision gegen seine Entscheidung hat das Gericht nicht zugelassen.

Quellen: BVK, Check24
Bild: © Kelly Marken/Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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