BU-Versicherung: Umorganisation eines Betriebes

Hier wurde ein Architekt berufsunfähig, der seinen Betrieb auf einer hohen Spezialisierung aufgebaut hat. Der Versicherer (VR) hat nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz in diesem Fall nicht das Recht den Versicherungsnehmers (VN) bei einer mehr als 50-prozentigen BU auf eine Betriebsumorganisation zu verweisen, da sich ein Betrieb solcher Art ohne das fachliche Wissen des VN nicht mehr durchsetzen könnte.

Das OLG widerlegte die Ansichten des VR .

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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