BU-Renten fallen wie Arbeitseinkommen oder Altersrente unter die monatliche Pfändungsfreigrenze von € 989,99, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Vorausgesetzung ist, dass die BU-Rente später in eine nahtlose Altersrente übergeht und kein Kapitalwahlrecht im Vertrag möglich ist.
Der BGH sorgte hier für die rechtliche Gleichstellung der Schuldner.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/44) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Vorausgesetzung ist, dass die BU-Rente später in eine nahtlose Altersrente übergeht und kein Kapitalwahlrecht im Vertrag möglich ist.
Der BGH sorgte hier für die rechtliche Gleichstellung der Schuldner.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de