BU-Versicherung: Pfändungsfreigrenze für BU-Leistungen

BU-Renten fallen wie Arbeitseinkommen oder Altersrente unter die monatliche Pfändungsfreigrenze von € 989,99, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Vorausgesetzung ist, dass die BU-Rente später in eine nahtlose Altersrente übergeht und kein Kapitalwahlrecht im Vertrag möglich ist.

Der BGH sorgte hier für die rechtliche Gleichstellung der Schuldner.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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