BU-Versicherung: Nachprüfung – Verweisung auf neue Tätigkeit? (OLG Saarbrücken)

Im Rahmen der allgemeinen BUZ-Bedingungen ist die Verweisung des VN auf eine neue Tätigkeit des VN unter bestimmten Voraussetzungen möglich - wenn der der Gesundheitszustand unverändert bleibt.

In diesem Fall verwies der VR eine Frisörin auf den neu erlernten Beruf der Kauffrau für Bürokommunikation, obwohl die VN lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag erhielt, ist die Verweisung zumutbar.

Die Klage der VN war auch vor dem OLG ohne Erfolg!

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann / PIXELIO

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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