Hier teilte der Versicherungsnehmer (VN) dem Versicherer (VR) im Antrag nicht mit, dass er sich vorher in psychologischer Behandlung befand, da er die Frage des Agenten nach "Heilbehandlungen", ohne weitere Erläuterungen, nicht auf die vorangegangene Therapie bezog.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken ließ sich von dieser Argumentation überzeugen, der VR musste leisten, da er sich das Fehlverhalten seines Agenten anlasten lassen muss.
Das OLG gab dem Antrag des VN auf BU-Leistungen Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken ließ sich von dieser Argumentation überzeugen, der VR musste leisten, da er sich das Fehlverhalten seines Agenten anlasten lassen muss.
Das OLG gab dem Antrag des VN auf BU-Leistungen Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert