BU-Versicherung: Leistung trotz falscher Angaben

Hier teilte der Versicherungsnehmer (VN) dem Versicherer (VR) im Antrag nicht mit, dass er sich vorher in psychologischer Behandlung befand, da er die Frage des Agenten nach "Heilbehandlungen", ohne weitere Erläuterungen, nicht auf die vorangegangene Therapie bezog.

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken ließ sich von dieser Argumentation überzeugen, der VR musste leisten, da er sich das Fehlverhalten seines Agenten anlasten lassen muss.


Das OLG gab dem Antrag des VN auf BU-Leistungen Recht.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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