BU-Versicherung: Keine Anzeigenpflichtverletzung bei Bagatellerkrankungen

740px 535px
Im Allgemeinen hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, die Gesundheitsfragen des Versicherers im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Dabei darf sich der Versicherungsnehmer weder auf Krankheiten oder Beschwerden von erheblichem Gewicht beschränken, noch darf er eine Auswahl von weniger gewichtigen Gesundheitsbeeinträchtigungen treffen und somit diese eventuell verschweigen.

Trotz dieser eigentlichen Klarheit, wurde nun vom Bundesgerichtshof entschieden, dass es dem Versicherungsnehmer freigestellt ist, offenkundig belanglose, sowie auch alsbald vergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht anzugeben, da der Versicherungsnehmer durch deren Nichtangabe noch keine Obliegenheitsverletzung begangen hat.

Der Versicherungsnehmer hatte letztendlich vor dem Bundesgerichtshof Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/43) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News