BU-Versicherung: Erfordernisse an einen Vergleichsberuf (BGH)

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Liegt eine BU von mindestens 50 Prozent entsprechend der Versicherungsbedingungen vor, muss der VR bei einer eventuellen Verweisung Vorsicht walten lassen.

Entspricht der Vergleichsberuf zwar den Fähigkeiten und Kenntnissen des VN, unterfordert dieser ihn aber und stuft ihn gleichfalls in seiner Lebensstellung ab, so ist eine Verweisbarkeit keinesfalls rechtsgültig.

Der BGH gab dem Antrag des VN auf BU-Leistungen Recht!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/40) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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