BU-Versicherung: Bei Verweisung ist Entfernung vom Wohnort wichtig (OLG Saarbrücken)

Der privaten Versicherungswirtschaft ist es nicht erlaubt, den VN unter folgenden Umständen an einen anderen Arbeitsplatz zu verweisen: Tägliche Pendelzeit von mehr als 2,5 Stunden oder getrennte Haushaltsführung.

Diesem Urteil lag zwar ein Fall aus der Unfall-Versicherung zugrunde, es kann aber ebenso für BU- und sonstige Personen-Versicherungen mit einer Verweisungsmöglichkeit angewendet werden.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann / PIXELIO

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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