BU-Versicherung: Bei Verweisung ist die Entfernung zum Wohnort wichtig (OLG Saarbrücken)

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Der privaten Versicherungswirtschaft ist es nicht erlaubt, den VN an einen anderen Arbeitsplatz zu verweisen, wenn die tägliche Pendelzeit mehr als 2,5 Stunden beträgt oder getrennte Haushaltsführung besteht.

Grundlage des Urteils war eine Unfallversicherung, aber auch bei BU-Versicherungen und sonstigen Personen-Versicherung mit Verweisungsmöglichkeit kann das Urteil angewendet werden.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/33) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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