BU-Versicherung: Beamtenklausel

Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit entlassen, so sind die BU-Leistungsvoraussetzungen im Rahmen der Beamtenklausel in der Regel gegeben.

Hier wurde jedoch in der Entlassungsverfügung ein disziplinarisches Fehlverhaltens genannt und nicht die Dienstunfähigkeit. Der Versicherer (VR) lehnte deshalb die Ansprüche des Versicherungsnehmers (VN) ab.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz geschah dies zu Recht, der formelle Inhalt der Entlassung ist Grundvoraussetzung zum Greifen der Dienstunfähigkeitsklausel.


Die Klage des VN wurde vom OLG abgewiesen.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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