BGH: Makler haben erweiterte Beratungspflichten

Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass der Versicherungsmakler gegenüber dem Kunden weitreichende Beratungs- und Betreuungspflichten hat. Er muss ihm das bestmöglichste Produkt anbieten und über die Dauer seines Auftrages auch Verbesserungen ständig im Auge behalten. Unterlässt er dies, droht ihm die Haftung mit unter Umständen immensen Schadensersatzansprüchen. Der Grund: Für den BGH steht die Sachwalterfunktion des Versicherungsmaklers im Mittelpunkt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/02) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Recht News