Bezugsrecht des Alleingesellschafters bei Insolvenz

740px 535px

Aufgrund einer Insolvenz sollte der bAV-Vertrag des angestellten alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters verwertet werden.

Nach Ansicht des Versicherers ist eine Verwertung einer unverfallbaren Versicherungsleistung durch den Arbeitgeber nur bei eigener Kündigung des Arbeitnehmers rechtens, nicht im Insolvenzfall. Er verweigerte deshalb die Auszahlung des Rückkaufswertes.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München ist diese höchstrichterliche Auslegung nur bedingt anzuwenden.  Wenn, wie im vorliegenden Fall, der Arbeitnehmer selbst der alleinige Gesellschafter des Unternehmens ist, fällt auch die Verssicherungsleistung bei Insolvenz ins unternehmerische Risiko.

Das OLG folgte der Ansicht des Insolvenzverwalters und verurteilte den Versicherer zur Zahlung.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/40) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus Mehrwertsteuer pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "bAV"

 

Alle Recht News