Nach bislang geltendem Recht muss ein Versicherungsnehmer der Schadenersatz wegen Falschberatung gegen einen Vermittler geltend macht, beweisen, dass der Vermittler ihn entsprechend geschädigt hat.
Im vorliegenden Fall unterließ der Vermittler jedoch jegliche Dokumentation zur Beratung der Vor- und Nachteile sowie der Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung. Er schloss stattdessen mit dem Versicherungsnehmer einfach einen neuen Vertrag bei seinem Versicherungsunternehmen.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies ein eindeutiger Verstoß gegen die Dokumentationspflicht des Vermittlers. Dies bedeutet eine Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer. Der Vermittler muss vor Gericht beweisen, dass er seinen Versicherungsnehmer auf die Folgen und Risiken der Kündigung des Altvertrages hingewiesen hat.
Der BGH erleichterte hier eindeutig die Beweislast der Versicherungsnehmer zum Beratungsverschulden.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert