Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann greift die Beamtenklausel?

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Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit entlassen, so sind die BU-Leistungsvoraussetzungen der Beamtenklausel in der Regel gegeben.

Hier wurde jedoch in der Entlassungsverfügung ein disziplinarisches Fehlverhalten genannt und nicht damit argumentiert, dass eine Dienstunfähigkeit vorliege. Der Versicherer lehnte daraufhin die Ansprüche des Versicherungsnehmers ab.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG)Koblenz geschah dies zu Recht. Der formelle Inhalt der Entlassung ist Grundvoraussetzung, damit die Dienstunfähigkeitsklausel greifen kann.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom OLG abgewiesen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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