Berufsunfähigkeitsversicherung: Geschmacksverlust heißt Berufsunfähigkeit

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Ein Koch mit einer eigenen Pension verlor innerhalb von Jahren schleichend seinen Geruchs- und Geschmackssinn. Allerdings erzielte er seine Einkünfte nicht nur durch seine Tätigkeit als Koch.

Daher war ein Nachweis schwer möglich. Denn die Beweispflicht der eingetretenen Berufsunfähigkeit (BU) liegt beim Versicherungsnehmer (VN).

Man wies keine mindestens 50-prozentige BU nach und so hatte die Klage vor dem OLG Hamm keinen Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/44) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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