Berufsunfähigkeit: Verweisung bei Absicherung von Auszubildenden

Versichert der Versicherer (VR) einen Auszubildenden gegen BU, für den Fall, dass er gesundheitlich den ursprünglich gewollten Beruf in Zukunft nicht mehr ausüben kann, so ist die Leistungsprüfung auf den tatsächlich zu erlernenden und auch versicherten Beruf abzustellen.


Ein Verweisungsrecht des VR auf einen dem "Ausbildungsstand" entsprechenden Beruf scheidet wegen Irreführung eines Laien aus, es muss ein konkreter Verweisungsgrund, wie in der allgemeinen Leistungsprüfung bei ausgelernten Berufen angewandt, vorliegen.

Der Bundesgerichtshof stärkte hier die Rechte des Auszubildenden gegenüber dem VR.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/27) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Recht News