Berufsunfähigkeit: Kein Pfändungsschutz bei Selbstständigen? (OLG Hamm)

Private BU-Renten von Selbstständigen unterliegen dem Pfändungsschutz nach § 851c ZPO nicht, wenn die BU-Renten nur bis zu einem bestimmten Lebensalter vereinbart sind.

Nach dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26. März 2007 werden nur Ansprüche erfasst, die nach dem Willen des Gesetzgebers lebenslang in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Das OLG versuchte hier den Pfändungsschutzrahmen der Altersvorsorge genauer zu definieren!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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