Berufsunfähigkeit: Ist Medikamenteneinnahme BU?

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Bedingungsgemäß liegt eine Berufsunfähigkeit (BU) vor, wenn der VN krankheitsbedingt außer Stande ist seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit in einem gewissen Umfang nachzugehen.

Die krankheitsbedingten Einschränkungen waren allein noch nicht ausreichend, jedoch wies der Versicherungsnehmer (VN) durch die verordnete Medikamenteneinnahme dem Bundesgerichtshof (BGH) glaubhaft nach, dass eine Fortführung der Tätigkeit unter diesen Umständen gesundheitsgefährdend wäre und somit unzumutbar ist.

Nach Ansicht des BGH ist die BU auch gegeben, wenn der VN beweisen kann, dass Umstände vorliegen, die eine Weiterarbeit für den VN gesundheitlich unzumutbar machen.

Der BGH entschied, dass eine weitere Gesundheitsschädigung durch Weiterarbeit nicht zulässig ist

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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