Wenn Lebensversicherungsvertrag mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), eine automatische Vertragsumstellung über den Wegfall der BUZ bei gleichzeitiger Erhöhung der Versicherungssumme enthält, ist eine derartige Klausel nach § 305c überraschend und unwirksam.
Die Klausel, die einen automatischen Wegfall der BUZ bei Erhöhung der Versicherungssumme vorsieht, ist vom Versicherer nicht automatisch anwendbar, wenn die Klausel eine "kann"-Regelung enthält, in der der Versicherungsnehmer eine Umwandlung einmal jährlich verlangen kann.
Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte den Versicherer zur Zahlung der ursprünglich vereinbarten BUZ-Renten.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert