Beratungspflicht des Versicherers

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Verspricht der Kfz-Versicherer in seinem Versicherungsvertrag europaweiten Versicherungsschutz, schließt diesen aber  in einer nachgeschobenen Klausel für den Fall des "Totaldiebstahls" in der Türkei aus, ist diese Klausel intransparent, da sie gegen Treu und Glauben verstößt.

Ist auf der "Grünen Karte", der Versicherungsschutz für die Türkei nicht gestrichen, hat der Versicherer die Pflicht, den Versicherungsnehmer über die räumliche Beschränkung zu informieren.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken gab dem Versicherungsnehmer Recht. Der Versicherer musste leisten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/25) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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