bAV-Recht: Bezugsrecht des Alleingesellschafters bei Insolvenz

Aufgrund einer Insolvenz, sollte der bAV-Vertrag des angestellten alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters verwertet werden.

Der Versicherer (VR) berief sich darauf, dass eine Verwertung des Arbeitgebers bei Vorliegen einer unverfallbaren Versicherungsleistung nur bei eigener Kündigung des Arbeitnehmers rechtens sei und nicht im Insolvenzfalle und verweigerte die Auszahlung des Rückkaufswertes.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München ist diese höchstrichterliche Auslegung nur bedingt anzuwenden, denn wenn, wie im vorliegenden Fall, der Arbeitnehmer selbst der alleinige Gesellschafter des Unternehmens ist, fällt auch die Versicherungsleistung bei Insolvenz in das unternehmerische Risiko.

Das OLG folgte der Ansicht des Insolvenzverwalters und verurteilte den VR zur Zahlung.


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Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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