Agentenrecht: Kündigung des Agenturvertrags per E-Mail

Wie bei jedem gängigen Agenturvertrag wurde für die Vertragskündigung die Schriftform vereinbart.
Der VR kündigte den Agenturvertrag nur per E-Mail und der Vertreter rügte die Kündigung wegen Schriftformmangel.


Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München ist eine E-Mail-Kündigung jedoch rechtmäßig, wenn erkennbar ist, von wem die Kündigung ausgesprochen wurde, in solchen Fällen ist die Schriftform auch bei telekommunikativer Übermittlung eingehalten.

Das OLG erleichterte mit diesem Urteil die Schriftformerfordernis für Agenturkündigungen.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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