Wie bei jedem gängigen Agenturvertrag wurde für die Vertragskündigung die Schriftform vereinbart.
Der VR kündigte den Agenturvertrag nur per E-Mail und der Vertreter rügte die Kündigung wegen Schriftformmangel.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München ist eine E-Mail-Kündigung jedoch rechtmäßig, wenn erkennbar ist, von wem die Kündigung ausgesprochen wurde, in solchen Fällen ist die Schriftform auch bei telekommunikativer Übermittlung eingehalten.
Das OLG erleichterte mit diesem Urteil die Schriftformerfordernis für Agenturkündigungen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR kündigte den Agenturvertrag nur per E-Mail und der Vertreter rügte die Kündigung wegen Schriftformmangel.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München ist eine E-Mail-Kündigung jedoch rechtmäßig, wenn erkennbar ist, von wem die Kündigung ausgesprochen wurde, in solchen Fällen ist die Schriftform auch bei telekommunikativer Übermittlung eingehalten.
Das OLG erleichterte mit diesem Urteil die Schriftformerfordernis für Agenturkündigungen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert