Veruntreut der Agent entgegengenommenes Geld für Vermögensanlagen, entfällt die Verantwortlichkeit des Versicherers nicht schon dann, wenn dieser keine Inkassovollmacht hat.
Jedoch muss hier ein grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten, sein Mitverschulden, bei einer vorsätzlichen Schädigung durch einen Agenten noch berücksichtigt werden.
Der Bundesgerichtshof entschied hier zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/30) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert