Agenten-Recht: Haftung des VR bei Veruntreuug (BGH)

Veruntreut der Agent entgegengenommenes Geld für Vermögensanlagen, so entfällt die Verantwortlichkeit des VR nicht schon dann, wenn dieser keine Inkassovollmacht hatte.

Jedoch ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten – sein Mitverschulden – bei einer vorsätzlichen Schädigung durch einen Agenten noch zu berücksichtigen. Der BGH entschied hier zu Gunsten des VN!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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