Veruntreut der Agent entgegengenommenes Geld für Vermögensanlagen, so entfällt die Verantwortlichkeit des VR nicht schon dann, wenn dieser keine Inkassovollmacht hatte.
Jedoch ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten – sein Mitverschulden – bei einer vorsätzlichen Schädigung durch einen Agenten noch zu berücksichtigen. Der BGH entschied hier zu Gunsten des VN!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/16) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Jedoch ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Geschädigten – sein Mitverschulden – bei einer vorsätzlichen Schädigung durch einen Agenten noch zu berücksichtigen. Der BGH entschied hier zu Gunsten des VN!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/16) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert