Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG hat zum Jahresanfang 2021 ihre Produkte zur Einkommensabsicherung verbessert. Beim "Berufsunfähigkeits-Schutzbrief" wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen überarbeitet. Anpassungen sind auch bei dem "Grundfähigkeits-Schutzbrief" vorgenommen worden. Auch das Lebensphasenkonzept des Versicherers wurde erweitert.
Das ist neu beim Berufsunfähigkeits-Schutzbrief: Der Versicherer nimmt keine weitere Leistungsprüfung vor, wenn der Kunde eine Leistung infolge voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung erhält. Künftig verzichtet die Zurich auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation bei Rechts- und Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter. Auch bei Selbständigen, die in den letzten drei Jahren vor Beginn seiner Krankheit ununterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt haben, wird künftig auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebes verzichtet. Außerdem wird die bestehende Infektionsklausel auf ein teilweises Tätigkeitsverbot ausgedehnt.
Verbesserungen für Auszubildende und Studierende
Weitere Verbesserungen kommen der Zielgruppe der Auszubildenden und Studierenden zugute: Während der gesamten Dauer der Ausbildung oder des Studiums verzichtet Zurich darauf, die abstrakte Verweisung zu prüfen. Außerdem wird in der zweiten Hälfte der Ausbildung oder des Studiums zur Beurteilung der Lebensstellung die Vergütung und die soziale Wertschätzung im Rahmen der Leistungsprüfung herangezogen, die der Kunde nach dem erfolgreichen Abschluss mit Eintritt in das Berufsleben erreichen würden.
Eine Verlängerungsoption bietet die Möglichkeit, den Vertrag bei Anhebung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern.
Lebensphasenkonzept überarbeitet
Das ist neu beim Grundfähigkeits-Schutzbrief: Bestehende Grundfähigkeiten wie Gehen, Handgebrauch, Armgebrauch und Sehen wurden kundenfreundlicher ausgestaltet, so der Versicherer. Außerdem wurden die versicherten Leistungsauslöser erweitert: Statt wie bisher zwölf werden jetzt 19 Grundfähigkeiten und Beeinträchtigungen mit Bezug zum täglichen Leben abgesichert. In puncto Dauer der Leistungsbearbeitung garantiert Zurich jetzt dem Kunden, dass eine Entscheidung über die Leistungspflicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen wird.
Auch das Lebensphasenkonzept wurde generalüberholt. Dieser ermöglicht den Versicherungsschutz in bestimmten Lebenssituationen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Neu in den Bedingungen wurden sechs zusätzlichen Ereignisse für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen:
- Übergang aus einem mindestens ein Jahr ununterbrochen andauernden Teilzeitarbeitsverhältnis in eine Vollzeitstelle,
- Übergang aus einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis,
- Erhalt der Prokura,
- Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Wegfall oder Reduzierung einer Versorgung aus einem berufsständischem Versorgungswerk,
- Aufnahme eines Darlehens von mindestens 50.000 Euro zur Neugründung beziehungsweise Übernahme einer bestehenden Praxis/Kanzlei oder Einstieg als Partner in eine bestehende Praxis/Kanzlei.
Künftig kann das Lebensphasenkonzept genutzt werden, solange die versicherte Person das 50. Lebensjahr nicht vollendet hat. Die Versicherungsleistung darf dabei maximal um 100 Prozent der garantierten Versicherungsleistung erhöht werden, wenn die zusätzliche Rentenleistung nicht mehr als 9.000 Euro beträgt.
Außerdem kann der Versicherungsnehmer das Lebensphasenkonzept nun auch für Verträge der betrieblichen Altersvorsorge, die als Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurden, nutzen. Das ist auch möglich, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag nach seinem Ausscheiden mit eigenen Beiträgen fortführt.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de