Sie prägen immer stärker unser Stadtbild: E-Scooter. Für die einen sind sie eine gefährliche Plage, für die anderen eine schöne mobile Alternative. Egal wie, eine Haftpflichtversicherung ist für E-Scooter aber Pflicht. Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für alle Fahrer von Mopeds und Elektrokleinstfahrzeugen.
Auch die DEVK bietet einen solchen Schutz an. Der Versicherer verbessert nun die Konditionen seiner derartigen Versicherung für Privatbesitzer. Das heißt im Detail: E-Scooter-Fahrer ab 23 Jahre zahlen nun nur 28 Euro pro Versicherungsjahr anstatt wie bisher 48 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 42 Prozent. Für die Altersgruppe zwischen 18 bis 22 Jahre gibt es einen Preisnachlass von rund 35 Prozent: statt 75 Euro zahlen Besitzer jährlich nur noch 49 Euro. Lediglich Fahrer unter 17 Jahre zahlen wie bisher 99 Euro pro Versicherungsjahr. Der Grund: Sie haben ein höheres Unfallrisiko.
Kein Blechschild nur Versicherungsaufkleber erforderlich
Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – selbstverständlich gut sichtbar. Er gilt bis Ende Februar 2021, dann wird ein neuer Sticker fällig. Den gibt es zum Beispiel in jeder DEVK-Geschäftsstelle.
Zusätzlich bietet der Versicherer für E-Scooter, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung an. Sie soll den Besitzer bei Schäden am eigenen Fahrzeug schützen - beispielsweise bei Diebstahl. Auch hier senkt die DEVK den Preis für das kommende Versicherungsjahr: Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren zahlen statt 50 Euro nur noch 40 Euro für die Teilkaskoversicherung. Für die jüngere Altersklasse bis 17 Jahre bleibt der Beitrag von 50 Euro bestehen, ab 23 zahlen Fahrer weiterhin 30 Euro.
Bei E-Scootern geht es auch ohne Führerschein
Neben der Versicherungspflicht gibt es noch weitere Regeln zu beachten: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren. Die Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen schreiben dies so vor. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind diese elektronischen Roller nicht erlaubt.
Wer später in die Saison starten will, zahlt entsprechend weniger
Auch die Westfälische Provinzial aus Münster bietet die neuen Kennzeichen und Plaketten schon an. Den Haftpflichtschutz für E-Scooter gibt es bei ihr ab 29 Euro, für Mopeds ab 59 Euro und für Segways ab 103 Euro. Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz, so das Versicherungsunternehmen.
Renate Ringelkamp, Kfz-Expertin der Provinzial empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung: „Damit sind die Zweiräder nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa des Spiegels und Blinkers, versichert. Außerdem leistet die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl, auch von Fahrzeugteilen.“
Und da das Verletzungsrisiko bei Zweirädern deutlich höher sei als bei Pkw, rät Ringelkamp zudem, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Quellen: DEVK, Westfälische Provinzial
Autor(en): Versicherungsmagazin