Das auf Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen spezialisierte Maklerhaus Hans John GmbH hat sein Portfolio um einen Universal-Straf-Rechtsschutz erweitert. Das Angebot für Versicherungsmakler steht als Ergänzungsdeckung oder Einzellösung über die Roland Rechtsschutz-Versicherung-AG zur Verfügung.
Die Versicherung deckt Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten für sämtliche Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen bis zur Versicherungssumme in Höhe von 300.000 Euro ohne Sublimit. Der Rechtsschutz besteht auch für Mitarbeiter und gewährt auch Unterstützung, wenn das Ermittlungsverfahren noch nicht eingeleitet, aber eine Beratung notwendig ist.
Versicherungsschutz für professionelle Strafverteidigung
Zudem werden die Kosten für mehrere Rechtsanwälte je Beschuldigten übernommen. Für die professionelle Strafverteidigung in einem privaten Steuerstrafverfahren besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn gleichzeitig gegen das Unternehmen ermittelt wird. Zudem gilt nicht nur ein Rückforderungsverzicht bei Vorsatzverurteilung im Strafbefehlsverfahren als vereinbart, sondern auch ein Rückforderungsverzicht bei Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.
Das Hamburger Maklerhaus bietet einen Vollservice in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und unterhält zudem seit Jahren Rahmenverträge im Bereich Spezial-Rechtsschutz für Versicherungsvermittler, die auch einen exklusiven Berufsvertrags-Rechtsschutz enthalten.
Quelle: Hans John Versicherungsmakler GmbH
Autor(en): Versicherungsmagazin.de