Ab sofort gibt es auch den neu aufgelegten Arag Manager-Rechtsschutz in den drei Produktlinien Basis, Komfort und Premium – jeweils in der Unternehmens- sowie in der Privatlösung.
In der Unternehmenslösung sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter versichert. Hier kann der Spezial-Straf- sowie der Vermögensschaden-Rechtsschutz gewählt werden. Die Privatlösung sichert nur den Manager selbst ab. Bei diesem können der Spezial-Straf-Rechtschutz, der Vermögensschaden-Rechtsschutz sowie der Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz gewählt werden. In der neuen Produktgeneration sollen sich die Bausteine flexibel für den individuellen Bedarf absichern lassen.
Wollen eine potenzielle Deckungslücke schließen
„Mit unserem Back-Up-Straf-Rechtsschutz bieten wir ab sofort in der Privatlösung einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Varianten Komfort und Premium, falls das eigene Unternehmen den Versicherungsschutz aus einer Unternehmenslösung verweigert. Damit schließen wir eine potenzielle Deckungslücke“, erläutert Patricia Körner, Hauptabteilungsleiterin Produktmanagement und Vertriebsexzellenz bei der Arag.
Der Versicherer hebt noch hervor, dass die zugrundeliegende Unternehmenslösung nicht zwingend bei der Arag bestehen muss, sondern auch bei einem anderen Rechtsschutzversicherer abgeschlossen sein kann. Der Back-Up-Straf-Rechtsschutz gilt dann, wenn sich die vorgeworfene Straftat gegen die Interessen des Unternehmens richten soll oder der Manager aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Verstoß und Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit
Neu und einmalig soll beim Manager-Rechtsschutz auch die alleinige Anwendung des sogenannten Claims-Made-Prinzips in der Premiumvariante beim Vermögensschaden-Rechtsschutz sein. Hier würde es ausreichen, dass die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche während der Vertragslaufzeit erfolge. Bei den Varianten Basis und Komfort müssten Verstoß und Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit erfolgen.
Eine weitere Neuerung sei die sogenannte anwachsende Nachhaftung: Hat ein Kunde die Versicherung bezahlt und bleibt im Versicherungsjahr schadenfrei, würde sich automatisch die Zeit der Nachhaftung verlängern. In der Komfort-Variante des Vermögensschaden-Rechtsschutzes könne sich dadurch der Nachhaftungszeitraum auf bis zu sechs Jahre erstrecken, im Premium-Tarif auf bis zu zwölf Jahre.
Notfall-Knopf für schnelle Hilfe rund um strafrechtliche Vorwürfe
Entscheidungen gehören bei Managern naturgemäß zum Alltag. Dadurch steigt auch das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe. Um den Kunden auch in solchen Situationen zu unterstützen, gibt es jetzt in allen Tarifvarianten einen besonderen Service: die Manager-SOS-Landingpage – den Notfall-Knopf für schnelle Hilfe rund um strafrechtliche Vorwürfe. Über diese Website können Unternehmensleiter im Notfall sofort die Strafverteidiger-Hotline anrufen. Dort geben auf Strafrecht spezialisierte Fachan-wälte rund um die Uhr auf Wunsch eine sofortige Einschätzung zur Situation und unterstützen, wie sich der Kunde richtig verhält. Die SOS-Website bietet zudem nützliche Notfall-Checklisten sowie Informationen.
Sollte der Manager im schlimmsten Fall in Untersuchungshaft kommen, kümmern sich in der Premiumvariante ausgewählte Partner der Arag beispielsweise um die Beschaffung wichtiger Medikamente, aber auch um die Betreuung von Kindern und Haustieren. Darüber hinaus wird ein Tagegeld während der Untersuchungshaft bis zu 180 Tagen bezahlt.
Telefonische Erstberatung in Rechtsfragen
In der Premiumvariante des Spezial-Straf-Rechtsschutz-Bausteins sollen Unternehmen und Manager noch weitere hilfreiche Unterstützungsdienstleistungen erhalten. Diese reichen von einem professionellen Compliance-Webinar über die telefonische Erstberatung in Rechtsfragen bis hin zu Beratungsleistungen in puncto Datensicherheit, IT-Sicherheitsinspektionen sowie Umweltschutzgesetzen.
Die Arag verzichtet auch im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz auf Wartezeiten, falls ein bestehender Rechtsschutzkunde zum Beispiel von seinem Angestelltenverhältnis in eine Managerposition oder umgekehrt wechselt. Darüber hinaus entfällt die Wartezeit, wenn der Kunde eine andere Tätigkeit aufnimmt und dies der Arag zuvor angezeigt hat. Außerdem verzichtet der Versicherer in allen drei Tarifvarianten im Anstellungs- und Vermögensschaden-Rechtsschutz nach drei Jahren auf die sogenannte Einrede der Vorvertraglichkeit.
Quelle: Arag
Autor(en): versicherungsmagazin.de